Ehemaliger Stall als Atelier
[Sanierung & Umbau]
Ein Stall ist ein Stall und ein Atelier ist ein Atelier. Es gibt Fälle, in denen ein Stall keinesfalls ein Wohnhaus sein oder werden darf. Aber unsere deutsche Sprache ist so reich an Worten, dass für die bauordnungsrechtlich erlaubte und bauherrnseits gewünschte Nutzung auch eine Schnittmenge gefunden wurde. Unter maximaler Beteiligung der Bauherrnschaft entstand im Dach ein stützenfreier Raum für die Bläserproben, kommt im Erdgeschoß ein Konzertflügel unter und darf im Freien zu besonderen Anlässen das Alphorn erklingen. Leider war der Stall nicht ausreichend gegründet und musste nachträglich unterfangen werden, eine ungeplante Kostennote, die anderweitig kompensiert werden musste.
Fotorechte: Jörg Wappler



