Einfamilienhaus an der Finow
[Sanierung]
Nicht (mehr) standsichere Gebäude sollten zurückgebaut und fachlich korrekt neu errichtet werden, wenn schon kein neuer Entwurf genehmigungsfähig ist. Aber bei einem generellen Bauverbot (Außenbereich und Naturschutzgebiet) muss manchmal das Unmögliche möglich gemacht werden. Bei diesem Baukörper musste nachträglich eine Gründung erstellt werden, die durch ca. 6,00m nicht tragfähigen Boden hindurch im tragfähigen Erdreich gründet. Dies erfolgte durch das Einbringen von Kleinbohrpfählen innerhalb des Gebäudes und der Erstellung einer Stahlbetonbodenplatte innerhalb des Gebäudes, die das gesamte Gebäude im Istzustand trägt. Die Kubatur blieb gleich und wurde anschließend saniert, d.h. Risse wurden vernadelt und verpresst, das Decken- und Dachtragwerk verstärkt. Nach dieser sehr aufwändigen Sicherung des Gebäudebestandes und seiner Sanierung konnte der durch unser Büro übliche ökologische Ausbau folgen.
Fotorechte: Jörg Wappler