Feldsteinhaus als Wohnhaus
[Sanierung]
Bauherrnschaften freuen sich selten, wenn ihre Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden. Das geschieht selten einfach so. Meist existiert dieser Status vor unserem Dazutreten als Planer. Wir fragen bei denkmalwerten Gebäuden immer ab, ob eine Bauherrnschaft die Unterschutzstellung wünscht / mit trägt. Dieses Gebäude ist nicht das erste, bei dem sie unserer Empfehlung gefolgt und im Laufe von einigen Treffen mit der Unteren und Oberen Denkmalpflegebehörde ein Bescheid der Unterschutzstellung das Ergebnis ist. Unsere Büroerfahrung zeigt, dass diese Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde alle Beteiligten bereichert, in keinem Fall die Nutzung behindert, denn dies ist das erklärte Ziel einer Denkmalbehörde - ein genutztes Denkmal, und ein Dorfbild immer bereichert.
Fotorechte: Jörg Wappler




